ÖFFENTLICHES BAURECHT
Im öffentlichen Baurecht umfasst unsere Tätigkeit die Beratung und Vertretung
bei der Erteilung und Anfechtung von Baugenehmigungen, die Überprüfung von
Bebauungsplänen und Planfeststellungsbeschlüssen. Wir beraten dabei sowohl
Bauherren bei der Planung und Errichtung von Gebäuden als auch Grundeigentümer,
die sich gegen Bauvorhaben zur Wehr setzen wollen.
Dabei bringen wir unsere umfassende Erfahrung im Immissionsschutzrecht und im Naturschutzrecht mit ein. Rechtliche Fragen aus jenen Bereichen sind bei Plänen und Genehmigungen zu beachten und stellen häufig unerwartete Hürden für Bauvorhaben dar.
Dabei bringen wir unsere umfassende Erfahrung im Immissionsschutzrecht und im Naturschutzrecht mit ein. Rechtliche Fragen aus jenen Bereichen sind bei Plänen und Genehmigungen zu beachten und stellen häufig unerwartete Hürden für Bauvorhaben dar.



