ZIVILES BAURECHT
Das zivile Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der Beteiligten beim Bauen, also im wesentlichen
der Bauherren, Planer, Baufirmen und Handwerker. Um - im Interesse aller Beteiligten - Probleme gar
nicht erst entstehen zu lassen, kommt es frühzeitig auf klare vertragliche Regelungen an;
hat es solche nicht gegeben oder werden sie nicht eingehalten, müssen die Folgen dieser Versäumnisse
beseitigt werden. Dafür ist gerade im Baurecht das fachübergreifende Denken nötig - ohne technisches,
aber auch ohne wirtschaftliches Verständnis lassen sich Probleme am Bau, zur Not auch durch einen Prozess, kaum
vernünftig regeln.
Einen gesonderten Bereich bildet das Recht der Architekten - von der Vertragsgestaltung über die Honorar-Abrechnung bis zur Haftung, falls Bau-Mängel auftreten sollten, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.
Einen gesonderten Bereich bildet das Recht der Architekten - von der Vertragsgestaltung über die Honorar-Abrechnung bis zur Haftung, falls Bau-Mängel auftreten sollten, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.



